Dürfen Kanzleien KI-Dienstleister trotz § 203 StGB einsetzen?
Grundsätzlich ja, unter Bedingungen. § 203 Abs. 3 StGB erlaubt es, Geheimnisse gegenüber mitwirkenden Personen offenzulegen, soweit das für deren Tätigkeit erforderlich ist. Berufsträger müssen diese Personen zur Geheimhaltung verpflichten und sorgfältig auswählen. Für Rechtsanwälte regelt das § 43e BRAO, für Steuerberater § 62a StBerG.
Vor dem Einsatz klären
- Schriftlicher Vertrag mit Verpflichtung zur Verschwiegenheit, auch für Unterauftragnehmer
- Nur die Daten weitergeben, die für die Aufgabe erforderlich sind
- Verarbeitung im Ausland: § 43e Abs. 4 BRAO und § 62a Abs. 4 StBerG stellen eigene Anforderungen an das Schutzniveau
- Mandatsbezogene Dienstleistung: Einwilligung der Mandanten prüfen
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
Der vorsichtige Einstieg
Unser Pilot arbeitet mit zehn vergangenen Gesprächen, anonymisiert oder unter Verschwiegenheitsverpflichtung. Das Ergebnis, eine Aktennotiz mit Fristvorschlägen, prüft immer der Berufsträger. Der Ablauf ist auf den Seiten für Steuerberatung und Rechtsanwälte beschrieben.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung und keine Abstimmung mit Ihrer Kammer.
Häufige Fragen
Darf Mandantenwissen in einen frei zugänglichen Chatbot?
Das ist riskant, weil dann in der Regel weder Verschwiegenheitsverpflichtung noch passender Vertrag vorliegen. Prüfen Sie Ihren Tarif und lassen Sie sich rechtlich beraten, bevor Mandatsdaten eingegeben werden.
Wer haftet für falsche Fristvorschläge?
Die Prüfung und die Verantwortung bleiben beim Berufsträger. Fristen sind Vorschläge.
Quellen und Belege
flowsulting bietet die beschriebenen Abläufe selbst an, diese Seite ist deshalb nicht neutral. Eigene Messwerte stammen aus Tests mit Musterdaten und sind keine Kundenergebnisse.